Die Kanzlei vertritt sowohl Dienstherren als auch Beamtinnen/Beamte, da nur so die jeweiligen Interessen bekannt sind. Es kommt insbesondere eine Tätigkeit für kleinere Dienstherren wie Kommunen in Betracht, die keine eigenen Rechts- bzw. Disziplinarreferate unterhalten.
Welche Probleme haben Dienstherren aktuell ?
Aus Sicht der Kanzlei bestehen folgende Problemschwerpunkte:
- Fachkräftemangel
- Querulanten im Personalbestand
- Korruption
- Zu wenige Reaktivierungsverfahren trotz Erfolgsaussichten (haushaltsrechtlich problematisch)
Im Einzelnen:
Der Fachkräftemangel führt dazu, dass viele offene Stellen gerade bei Kommunen nicht besetzt werden können. Die Privatwirtschaft zahlt häufig besser als der öffentliche Dienst. Gerade Berufsanfängern sind die Vorteile von Beihilfe und Pension nur schwer zu vermitteln. Dennoch muss die vorhandene Arbeit irgendwie erledigt werden. Letztlich müssen Prioritäten gesetzt werden. Die Stellenvergabe sollte vor allem die Dienststellenleitung vor rechtlichen Konsequenzen schützen, sofern Pflichtaufgaben nicht ordnungsgemäß umgesetzt werden sollten.
Bestimmte Beamte beachten offenkundig nicht die rechtlichen Vorgaben in der Dienststelle. Gerade bei langjährig Dienenden wird aber leider häufig aus falsch verstandener Solidarität kein Disziplinarverfahren eröffnet. Das kann sich rächen, da für die Dienststellenleitung selbst die Gefahr eines Disziplinarverfahrens besteht, wenn sie trotz trotz nachhaltigen Verdacht nicht eröffnet.
Ein weiteres Problem sind offenkundig unbegründete Ruhestandsverfahren. Raffinierte Beamte versuchen häufig über Burn Out und mit vielen Gefälligkeitsattesten die Versetzung in den Ruhestand zu erreichen. Der Dienstherr muss hier gegenwirken, auch wenn es müßig ist: Es besteht immer die Gefahr eines Verfahrens wegen Haushaltsuntreue, sofern zu Unrecht Pension für Personen geleistet wird, die eigentlich noch dienen müssten. Ähnliche Probleme können Beamte machen, die ihre erforderliche Ruhestandsversetzung zu verhindern suchen. Der Dienstherr muss auch hier hart bleiben, da er andernfalls eine Schadensersatzklage wegen Verletzung der Fürsorgepflicht riskiert.
Betreffend Korruption ist in Deutschland die Dunkelziffer sehr hoch. Für Kommunen sind hier die Probleme besonders groß, da sie aufgrund des Fachkräftemangels kaum präventiv ausreichende Maßnahmen zur Verhinderung der Korruption durchführen können. Dennoch müssen sie mit den vorhandenen Mitteln versuchen, eine haushaltsgerechte Korruptionsbekämpfung durchzuführen.
Trennungsmanagement für Dienstherren
Rechtlich ist es schwierig, Beamte aus dem Dienst zu entfernen. Als Alternative bietet es sich an, den Beamten zum Verzicht zu bewegen. Dienstherren scheuen diesen Weg leider häufig. Ich berate zu den rechtlichen Voraussetzungen und führe auch die entsprechenden Verhandlungen durch.
Vereinfacht ausgedrückt kann man sagen, dass der Dienstherr jederzeit dem Beamten den Verzicht nahelegen darf. Die Grenze zu einer strafbaren Erpressung wird nur im Ausnahmefall überschritten. Vorsicht sollte man allenfalls beim Androhen einer Strafanzeige walten lassen.
Einer der führenden Autoren zum Trennungsmanagement ist Laurenz Andrzejewski. Er geht davon aus, dass der Dienstherr zunächst gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst einleitet. Sodann erfolgt ein Trennungsgespräch. Hier wird die Trennung bzw. der Versuch der Trennung begründet. Der Gegenseite werden neue Wege für die Zukunft aufgezeigt.
Sofern die Gegenseite den Rechtsweg im Rahmen des Disziplinarverfahrens durchführen möchte, sollte der Dienstherr für den Verzicht auf den Rechtsweg etwas anbieten. Dies ist bei Beamten schwierig, da aufgrund von § 54 VwVfG Aufhebungsverträge hier nicht zulässig sein dürften. Denkbar ist nur z.B., dass dem Beamten eine zeitnahe Einstellung des Disziplinarverfahrens in Aussicht gestellt wird. Dies ist für den Beamten gerade bei einem Dienstherrenwechsel wichtig, da ein laufendes Diszplinarverfahren dem neuen Dienstherren folgt.
Dienstunfähigkeits- und Reaktivierungsverfahren für Dienstherren
Dienstunfähigkeitsverfahren können auch für Dienstherren sehr unangenehm sein. Bestimmte Ärzte neigen dazu, – höflich ausgedrückt – bei ihren Diagnosen den Ermessensspielraum zu Gunsten der Beamten sehr weit auszudehnen. Es gibt auch Dienstleister, die sich auf den Ruhestand spezialisiert haben und mit Geld zurück Garantie der Beamtenschaft die Versetzung in den Ruhestand garantieren. Der Dienstherr muss hier gegensteuern, wenn er nicht entgegen seinem Willen in den Ruhestand versetzen will oder vor dem Verwaltungsgericht ein Ruhestandsversetzungsverfahren verliert.
Hierzu gehört die kritische Auseinandersetzung mit ärztlichen Attesten und die Veranlassung von allen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit des Beamten. Insbesondere im Rahmen der Umsetzung hat der Dienstherr hier einen weiten Ermessensspielraum. Häufig bietet es sich auch an, auf eine Reha hinzuwirken.