Wichtige Beamtengesetze

An der Spitze der Normenpyramide steht im Beamtenrecht das Grundgesetz und die jeweilige Landesverfassung. Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte, Art. 33 II GG. Das Europarecht kann nicht direkt Regelungen für das nationale Beamtenrecht treffen. Es wirkt aber mittelbar sehr stark auf das nationale Beamtenrecht. Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) überprüft. z.B. gegenwärtig das nationale Streikverbot für Beamte.

Auf der nächsten Stufe der Normenpyramide steht das Beamtenstatusgesetz. Das Beamtenstatusgesetz regelt gem. § 1 BeamtStG das Statusrecht der Beamtinnen und Beamten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Es betrifft vor allem das Beamtenverhältnis und die rechtliche Stellung der Beamtenschaft, den länderübergreifenden Wechsel und die Beendigung des Beamtenverhältnisses.

Das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) hat nach der Einführung des Beamtenstatusgesetzes in der Praxis nur noch einen geringen Anwendungsspielraum.

Folgende Gesetze bestehen in der Regel sowohl auf Landes- als auch Bundesebene und regeln das Beamtenverhältnis, soweit nicht BRRG und BeamtStG vorrangig zur Anwendung kommen:

Beamtengesetz

Besoldungsgesetz

Beamtenversorgungsgesetz

Disziplinargesetz

Reisekostengesetz

Umzugskostengesetz

Folgende Gesetze regeln nicht unmittelbar das Beamtenverhältnis, haben aber mittelbar eine starke Relevanz und sind bei rechtlichen Prüfungen regelmäßig zu berücksichtigen: 

Personalvertretungsgesetz

Gleichstellungsgesetz (teilweise relevant für Beamte)

SGB IX (Schwerbehindertenrecht, teilweise relevant für Beamte)

Folgende Verwaltungsvorschriften bestehen regelmäßig in den jeweiligen Körperschaften: 

Laufbahnverordnung

Nebentätigkeitsverordnung

Arbeitszeitverordnung

Beihilfeverordnung

Verordnung zum Urlaub

Erschwerniszulagenverordnung

Trennungsgeldverordnung

Dienstjubiläumsverordnung

Beurteilungsrichtlinien

Richtlinie Wohnungsfürsorge

Dienst Kraftfahrzeug Richtlinien

Für bestimmte Berufsgruppen bestehen gesonderte Verwaltungsvorschriften (insbesondere Lehrer und Polizisten), beispielhaft:

Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (DO-Schulen)

Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Polizeivollzugsbeamten

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst

Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

VV Beurteilung der Beamtinnen und Beamten des Landesamtes für Finanzen