Abordnung von Beamten

Der Personalmangel in Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen nimmt immer stärker zu. Beamte müssen deshalb in vielen Fällen mit einer vorübergehenden Abordnung oder anderen Maßnahmen, wie einer Umsetzung oder Versetzung rechnen.


Umsetzung von Beamten

Beamte haben keine Garantie, immer am gleichen Arbeitsort oder in der gleichen Tätigkeit eingesetzt zu werden. Durch Versetzung, Abordnung oder Umsetzung kann der Dienstherr einseitig eine Veränderung der Arbeitsbedingungen vornehmen.


Reaktivierung von Beamten

Eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit muss nicht endgültig sein, denn Beamte können unter bestimmten Voraussetzungen eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis beantragen. Aber auch eine zwangsweise Reaktivierung gegen den Willen des Beamten ist unter Umständen möglich.


Entlassung aus dem Staatsdienst wegen AfD-Mitgliedschaft? 

Nicht erst seit den Plänen zur Remigration in Potsdam (aufgedeckt im Januar 2024) stellt sich für Personalreferate die Frage, wie mit Bediensteten umzugehen ist, die sich eventuell nicht verfassungskonform verhalten. Das gilt nicht nur für Sympathisanten mit dem rechten Lager, sondern auch für Sympathisanten von anderen politischen – z.B. linksextremen – Bestrebungen. Im Gegensatz zur Privatwirtschaft kann der öffentliche Dienst das politische Verhalten seiner Bediensteten nicht ignorieren.


Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst begegnen

Allgemein glaubt man, dem Fachkräftemangel nur durch die Einstellung von neuem Personal begegnen zu können. Das Gegenteil ist jedoch richtig. Das Personal ist nur falsch verteilt. Viele Referate sind mit Lowperformern überbesetzt, manche sind unterbesetzt. Es gilt die Lowperformer zu identifizieren und neudeutsch highzuperformen oder die Trennung herbeizuführen. Nachfolgend werden Tipps zur Umsetzung in der Praxis gegeben.


Abmahnung und Kündigung bei Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing am Arbeitsplatz ist leider auch im öffentlichen Dienst keine Seltenheit. Mobbende Arbeitnehmer müssen dabei unter anderem mit schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung rechnen. Doch auch eine Eigenkündigung des Gemobbten oder ein Aufhebungsvertrag bleiben nicht folgenlos. In diesem Beitrag erfahren beide Seiten, welche arbeitsrechtlichen Folgen drohen.


So vermeiden Beamte eine Untersuchung beim Amtsarzt

Eine amtsärztliche Untersuchung ist bei Beamten zwar ein gewöhnlicher Vorgang, ein negatives Untersuchungsergebnis kann aber verheerende Folgen haben. Beamte haben daher häufig ein Interesse, eine amtsärztliche Untersuchung von vornherein zu vermeiden. Ich erkläre Ihnen, wann das möglich ist und wie es Ihnen gelingt.