Arbeitszeitbetrug im öffentlichen Dienst: Wann drohen Abmahnung oder Kündigung?
In fast jeder Arbeitsumgebung – auch im öffentlichen Dienst – findet Arbeitszeitbetrug statt. Allerdings kann dieses Verhalten zu ernsthaften Konsequenzen führen.
In fast jeder Arbeitsumgebung – auch im öffentlichen Dienst – findet Arbeitszeitbetrug statt. Allerdings kann dieses Verhalten zu ernsthaften Konsequenzen führen.
Der Personalmangel in Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen nimmt immer stärker zu. Beamte müssen deshalb in vielen Fällen mit einer vorübergehenden Abordnung oder anderen Maßnahmen, wie einer Umsetzung oder Versetzung rechnen.
Beamte haben keine Garantie, immer am gleichen Arbeitsort oder in der gleichen Tätigkeit eingesetzt zu werden. Durch Versetzung, Abordnung oder Umsetzung kann der Dienstherr einseitig eine Veränderung der Arbeitsbedingungen vornehmen.
Eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit muss nicht endgültig sein, denn Beamte können unter bestimmten Voraussetzungen eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis beantragen. Aber auch eine zwangsweise Reaktivierung gegen den Willen des Beamten ist unter Umständen möglich.
Nicht erst seit den Plänen zur Remigration in Potsdam (aufgedeckt im Januar 2024) stellt sich für Personalreferate die Frage, wie mit Bediensteten umzugehen ist, die sich eventuell nicht verfassungskonform verhalten. Das gilt nicht nur für Sympathisanten mit dem rechten Lager, sondern auch für Sympathisanten von anderen politischen – z.B. linksextremen – Bestrebungen. Im Gegensatz zur Privatwirtschaft kann der öffentliche Dienst das politische Verhalten seiner Bediensteten nicht ignorieren.
Allgemein glaubt man, dem Fachkräftemangel nur durch die Einstellung von neuem Personal begegnen zu können. Das Gegenteil ist jedoch richtig. Das Personal ist nur falsch verteilt. Viele Referate sind mit Lowperformern überbesetzt, manche sind unterbesetzt. Es gilt die Lowperformer zu identifizieren und neudeutsch highzuperformen oder die Trennung herbeizuführen. Nachfolgend werden Tipps zur Umsetzung in der Praxis gegeben.
Mobbing am Arbeitsplatz ist leider auch im öffentlichen Dienst keine Seltenheit. Mobbende Arbeitnehmer müssen dabei unter anderem mit schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung rechnen. Doch auch eine Eigenkündigung des Gemobbten oder ein Aufhebungsvertrag bleiben nicht folgenlos. In diesem Beitrag erfahren beide Seiten, welche arbeitsrechtlichen Folgen drohen.
Eine amtsärztliche Untersuchung ist bei Beamten zwar ein gewöhnlicher Vorgang, ein negatives Untersuchungsergebnis kann aber verheerende Folgen haben. Beamte haben daher häufig ein Interesse, eine amtsärztliche Untersuchung von vornherein zu vermeiden. Ich erkläre Ihnen, wann das möglich ist und wie es Ihnen gelingt.
Beim Vorwurf der Bestechlichkeit muss ein Beamter um seinen Beamtenstatus fürchten. Dieser Beitrag erläutert, wie sich Beamte im Ernstfall gegen einen Korruptionsvorwurf wehren und eine Entlassung vermeiden können.
Beamte haben grundsätzlich einen sicheren Arbeitsplatz. Das kann sich jedoch ändern, wenn die Dienstunfähigkeit des Beamten festgestellt wird und eine sog. Zwangspensionierung droht.