Die frühere ADD-Vize Begona Hermann war kurz nach der Flutkatastrophe im Ahrtal privat in die USA geflogen, was aufgrund der Covid Vorschriften nur möglich war, wenn die Reise einen dienstlichen Anlass hatte. Im Rahmen des Disziplinarverfahrens kam man nun zu dem Ergebnis, dass die Reise zumindest auch einen dienstlichen Anlass hatte und somit kein Dienstvergehen zu erkennen war.
Anmerkung: Die Entscheidung ist zumindest ein wenig überraschend. Frau Hermann hatte einen Urlaub in die USA gebucht und selbst bezahlt. Es ist nicht zu erkennen, welcher große dienstliche Anlass hier verfolgt sein soll. Es mag sein, dass hier kein dienstlicher Anlass vorgetäuscht wurde. Rechtlich ist es jedoch zumindest problematisch, wenn trotz entgegenstehender Covid-Vorschriften ein Urlaub angetreten wird, der allenfalls in äußerst geringem Umfang auch dienstlichen Zwecken dient.