Reaktivierung von Beamten
Eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit muss nicht endgültig sein, denn Beamte können unter bestimmten Voraussetzungen eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis beantragen. Aber auch eine zwangsweise Reaktivierung gegen den Willen des Beamten ist unter Umständen möglich.